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Konvertierten Lindauers aus Überzeugung zum Christentum?

10/19/2016

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Ja, es konvertierten  kryptojüdische Lindauers aus Überzeugung zum Christentum. Durch die Möglichkeit bei Ancestry auch zu recherchieren, welcher Religionszugehörigkeit die Lindauers hatten, viel auf, dass viele Lindauers, bevor Sie protestantisches waren, Anabaptisten waren. Anabaptisten werden auch als Wiedertäufer bezeichnet.

"Die Lehren der Anabaptisten verbreiteten sich auf unterschiedlichen Wegen zunächst in der Schweiz und dann im süddeutschen und österreichischen Raum und später auch im niederländisch-norddeutschen Gebiet verbreitet.

Der Gründungsvater der Anabaptistenbewegung ist Huldrych Zwingli. 1516 berief Diebold von Geroldseck Zwingli als Leutprister und Prediger in das berühmte Benediktinerkloster "St. Einsiedeln" in der Schweiz. Angesichts der dortigen Missbräuche der Volksfrömmigkeit begann Zwingli, wider Wallfahrten und andre Missbräuche und wider den seit 1518 in der Schweiz wirkenden päpstlichen Ablassprediger zu predigen. Er forderte sogar die Bischöfe zu Sitten und Konstanz auf, die Kirche nach Anleitung des göttlichen Wortes zu verbessern.

1525 gab Zwingli sein Glaubensbekenntnis «Von der wahren und falschen Religion» heraus. Mit Luther und den anderen deutschen Reformatoren in vielen Punkten einig, verfuhr Zwingli doch in liturgischer Beziehung radikaler und verwarf die «leibliche Gegenwart» Christi im Abendmahl. Ab 1525 waren die Reformation und die Reform des Gottesdienstes in Zürich abgeschlossen. Bilder, Messen und Zölibat waren abgeschafft, und es gab eine geregelte Armenfürsorge.

In enger Zusammenarbeit mit Leo Jud übersetzte Zwingli zwischen 1524 und 1529 die Bibel neu in die eidgenössische Kanzleisprache. Diese Übersetzung ist heute als die «Zürcher Bibel» bekannt. Demnach schlossen die Zürcher Theologen die komplette Neuübersetzung aus dem Griechischen und Hebräischen fünf Jahre vor Luthers Bibelübersetzung ab. Die Zürcher Bibel ist somit die älteste protestantische Übersetzung der gesamten Bibel
." [Quelle Wikipedia: Huldrych Zwingli]

Beachtet man, dass Zwingli mit Leo Jud(e) die Bibel übersetzt hat, sowie Texte aus dem hebräischen übersetzt wurden, so wird klar, dass Schweizer Kryptojuden involviert sein müssten.

​"Grund des Schweizer Kryptojudentums war, dass mit Ausbruch der Pest im Jahre 1348 die Juden beschuldigt wurden, die Brunnen vergiftet zu haben.  Vielerorts wurden Juden auf Scheiterhaufen verbrannt, u. a. in Bern, Solothurn, Basel und Zürich. Die überlebende jüdische Bevölkerung wurde des Landes verwiesen, und so gab es in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert fast keine Juden." [Quelle: Wikipedia: Judentum in der Schweiz]
     
Wie ich schon in einen anderen Beitrag, dem Blog-Beitrag "Sind die Juden die Innovatoren des Buchdruckes?" erwähnt habe, waren die Lindauers über Jahrhunderte im Verlagswesen tätig. Des Weiteren zeigte meine Recherche, dass Lindauers in "St. Einsiedeln", der Wirkungsstätte des Reformers Zwingli, zu verorten sind. Zudem wurde der Name Lindauer mit dem Gründer des Benediktinerklosters St. Meinrad in "St. Einsiedeln" kombiniert. Dieser Familenstamm der Lindauers nannte sich Meinrad Lindauer. Außerdem gründeten die Benediktiner aus "St. Einsiedeln" das zweite Kloster in den USA. Genau an diesem Ort siedelten auch katholische Lindauers aus Speyer (Dudenhofen), der Jude Josef Lindauer aus Jebenhausen und anabaptistische Lindauers aus der Schweiz.

Meine Recherche zeigte zudem, dass viele Lindauers sich der Anabaptistenbewegung anschlossen. Somit gehe davon aus, dass dieses nur dadurch erklärt werden kann, dass die jüdisch bzw. kryptojüdisch lebenden Lindauers, in der Anabaptistenbewegung eine Möglichkeit sahen, auch das orthodoxe Judentum zu reformieren. Ähnlich wie die Bewegung des Reformjudentums. Somit deutet vieles darauf hin, dass viele der Unterstützer der Täuferbewegung des Reformators Zwinglis gleichfalls Kryptojuden waren. 
 
Ich gehe aber da von aus, dass dieser Aspekt der Anabaptistenbewegung und des Schweizer sowie Deutschen Judentums nicht geschichtlich aufzuarbeiten ist. Einer der Gründe hierfür ist, "sind die gefassten Beschlüsse  beim  Reichstag zu Speyer 1529 (Speyer II). Das so genannte Wiedertäufermandat von Speyer schuf die gesetzliche Grundlage für eine großangelegte Verfolgung der täuferischen Bewegung; es hatte folgenden Inhalt:
     
  • Wer wiedergetauft oder sich der Wiedertaufe unterzogen hat, ob Mann oder Frau, ist mit dem Tode zu bestrafen, ohne dass vorher noch ein geistliches Inquisitionsgericht tätig zu werden braucht.
  • Wer sein Bekenntnis zu den Wiedertäufern widerruft und bereit ist, für seinen Irrtum zu sühnen, soll begnadigt werden. Er darf jedoch nicht Gelegenheit erhalten, sich durch Anweisung in ein anderes Territorium einer ständigen Aufsicht zu entziehen und eventuell rückfällig zu werden. Die Hartnäckigkeit, auf täuferischen Lehren zu beharren, soll mit dem Tode bestraft werden.
  • Wer die Wiedertäufer anführt oder ihre Anweisungen vorantreibt, soll „keines wegs“ also auch bei Widerruf nicht, begnadigt werden.
  • Wer nach einem ersten Widerruf rückfällig geworden ist und abermals widerruft, soll nicht mehr begnadigt werden. Ihn trifft die volle Strafe.
  • Wer die Taufe für seine neugeborenen Kinder verweigert, fällt ebenfalls unter die Strafe, die auf die Wiedertaufe steht.
  • Wer von den Täufern in ein anderes Territorium entwichen ist, soll dort verfolgt und der Bestrafung zugeführt werden.
  • Wer von den Amtspersonen nicht bereit ist, nach diesen Anordnungen streng zu verfahren, muss mit kaiserlicher Ungnade und schwerer Strafe rechnen.[52]
 
Die Anwendung des Mandates wurde aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Viele Täufergemeinden gerieten unter massiven Druck, auch Folterungen (bei Verhören) und die Anwendung der Todesstrafe sind belegt sowohl aus katholischen als auch aus evangelischen Herrschaftsgebieten. Andererseits lehnten zahlreiche evangelisch-lutherische Theologen die strikte Anwendung des Mandates, vor allem die Verhängung der Todesstrafe, jedoch ab. Einflussreiche Reformatoren wie z. B. Martin Bucer und Johannes Brenz sprachen sich in Gutachten, um die sie von vielen evangelischen Fürsten und Stadträten oft gebeten wurden, meist für die Ausweisung renitenter Täufer aus. So wird z. B. in der Visitationsordnung des Herzogtums Württemberg von 1557 ausdrücklich nicht auf das zwischenzeitlich mehrfach erneuerte kaiserliche Wiedertäufermandat verwiesen.[53] „Wiedertäufer“ werden dort in zwei Gruppen geteilt („ufrürisch oder nit“), von denen nur die Erstere des Landes verwiesen werden soll, während die Angehörigen der zweiten Gruppe unter der Zusage absoluter Zurückhaltung sogar geduldet wurden." [Ouelle: Wikipedia: Täufer]  


Robert Lindauer-Kramer-Brockmann
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